Es ist nicht erlaubt, eine von einem anderen verfasste Arbeit als eigene Arbeit/Prüfungsleistung auszugeben. Andere Formen des Ghostwritings sind aber ebenso legal wie üblich: Pressereferenten von Unternehmen verfassen die Reden ihrer Chefs, wissenschaftliche Mitarbeiter schreiben Reden für Politiker, Journalisten arbeiten an Autobiografien prominenter Sportler oder Entertainer.